AGB
Casstel Solutions
Humboldtstr.30/32 70771,
Leinfelden-Echterdingen
Germany.
Tel: +497111842995 0
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Url: www.casstel.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Casstel Technologies GmbH & Co. KG
I.
Allgemeine Bestimmungen:
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss und
Vertragsgegenstand
3. Leistungsfristen
4. Abrechnungsmodalitäten
5. Allgemeine Haftungsgrundsätze
6. Gewerbliche Schutzrechte,
Urheberrechte
II. Allgemeine Bedingungen für Warenlieferungen,
Werkverträge und Werklieferungsverträge
1. Preise, Zahlungsbedingungen
2. Eigentumsvorbehalt
3.
Gewährleistung
III. Allgemeine Bedingungen für die
Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen
(Call – by – Call Service)
1.
Vertragsdauer / Schadensersatz bei vorzeitigem Vertragsende
2.
Preise
3. Zahlungsbedingungen
4. Rechnungstellung
5.
Obhutspflichten über Abrechnungssoftware / Vertragsstrafe
6.
Haftung
7. Wettbewerbs-/ Konkurrenzverbote
IV.
Sonderbedingungen für die Bereitstellung von
Telekommunikationsleistungen Gegenüber Resellern
1. Konfigurationsgebühren
2.
Servicegebühren für die Nutzung der Casstel – Reseller – Plattform,
Domain und Webportal
V. Nutzungsbedingungen des VoIP – Service
1. Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des über das
Internet
2. Gegenstand des VoIP – Service
3. Vertragsdauer /
Preise / Zahlungsbedingungen / Rechnungstellun
4. Obhutspflichten
über Abrechnungssoftware / Vertragsstrafe
5. Sonstige Bestimmungen
VI.
Schlussbestimmungen
I. Allgemeine Bestimmungen:
1. Geltungsbereich:
Die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge,
Lieferungen, Angebote und sonstige Leistungen, soweit nicht der
Vertrag oder die Auftragsbestätigung eine abweichende Vereinbarung
enthält. Sofern eine abweichende Vereinbarung nicht schriftlich
gefasst wurde, obliegt dem Kunden der Nachweis einer ab-weichenden,
wirksamen Individualvereinbarung.
Der Kunde erkennt diese AGB durch
Auftragserteilung, Vertragsschluss oder Annahme des gelieferten
Produktes ausdrücklich an, auch für den Fall, dass Casstel anders
lautenden AGB des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Vorsorglich wird Gegenbestätigungen des Kunden mit Hinweis auf seine
Geschäftsbedingungen hiermit widersprochen.
2.
Vertragsschluss
und Vertragsgegenstand:
Alle Angebote der Casstel, insbesondere
hinsichtlich des Leistungsumfanges, der Preise und der Liefer- und
Bereitstellungszeiten sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag
kommt erst durch beidseitige Unterschrift der schriftlichen
Vertragsurkunde, durch schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens
jedoch durch Annahme der Lieferung zustande.
Im Falle eines
schriftlichen Vertrages oder schriftlicher Auftragsbestätigung
bedürfen abweichende Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der
Schriftform.
3. Leistungsfristen:
Leistungsfristen beginnen
mit Datum des Vertragsschlusses bzw. der Auftragsbestätigung. Hat der
Kunde mehrere Aufträge über dieselbe Leistung erteilt, gilt der
zuletzt bestätigte Auftrag. Leistungsfristen sind unverbindlich,
sofern Casstel sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend zugesagt
hat. Ist der Kunde nach der Art der Leistung verpflichtet, eigene
Vorbereitungshandlungen vorzunehmen, beginnt die Leistungsfrist der
Casstel erst mit der schriftlichen Anzeige des Kunden, dass die
Vorbereitungshandlungen abgeschlossen sind. Kann ein verbindlicher
Liefertermin nicht eingehalten werden, bedarf es für die Ausübung
eines Rücktrittsrechts des Kunden der Mahnung mit Nachfristsetzung und
Ablehnungsandrohung.
4.
Abrechnungsmodalitäten
Alle
Leistungen der Casstel erfolgen grundsätzlich gegen Entgelt, sofern
sie dem Kunden nicht ausdrücklich als kostenlose Beratungs – oder
Serviceleistung angeboten wurde. Wurde die Höhe der Vergütung im
Einzelfall nicht bestimmt, so gilt die übliche Vergütung als
vereinbart.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines Entgeltes
im Verzug, ist er zur Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. 5 % p. a. über
dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz verpflichtet. Die Möglichkeit des
Nachweises eines höheren Verzugsschadens durch die Casstel bzw. eines
niedrigeren Verzugsschadens durch den Kunden, bleibt unberührt.
Gegenüber Ansprüchen der Casstel kann der Kunde mit eigenen
Forderungen nur aufrechnen, soweit diese Ansprüche unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechtes.
5.
Allgemeine
Haftungsgrundsätze:
Soweit sich aus dem Vertrag, der
Auftragsbestätigung oder den nachfolgenden, speziellen Bestimmungen
dieser AGB nichts anderes ergibt, haftet die Casstel auf
Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur soweit ihren
gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern im Einzelfall eine
Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch
zwingende gesetzliche Bestimmung ausgeschlossen sein sollte, haftet
die Casstel nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Als
vertragstypisch und vorhersehbar gelten Schäden bis zum zweifachen der
Vertragssumme, oder, bei Dauerschuldverhältnissen, bis zum zweifachen
des durchschnittlichen, monatlichen Entgeltes. Die persönliche Haftung
von Casstel Mitarbeitern, die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden
sind, ist ausgeschlossen.
Die Casstel haftet zudem nicht für den
Eintritt eines mit ihrer Leistung von dem Kunden erhofften
wirtschaftlichen Erfolges. Insbesondere ist der Kunde für die
Gestaltung seiner Wiederverkaufspreise und seine unternehmerische
Konzeption allein verantwortlich.
6.
Gewerbliche Schutzrechte,
Urheberrechte:
1. Soweit Gegenstand der Leistung von Casstel die
Übertragung von Software ist, unterliegt diese den gewerblichen
Schutzrechten der Hersteller bzw. des Urhebers. Dem Kunden ist der
Wiederverkauf, die Vervielfältigung, die Abänderung oder sonstiger
Eingriff in die Software streng untersagt. Zuwiderhandlungen
berechtigen zur fristlosen Kündigung und werden strafrechtlich
verfolgt. Die Nutzung der Software darf nur im Rahmen des vereinbarten
oder stillschweigend zugrunde liegenden Vertragszweckes erfolgen.
2.Werden gegenüber dem Kunden bezogen auf ein von Casstel
geliefertes Produkt Ansprüche aus der Verletzung eines in Deutschland
geltenden gewerblichen Schutzrechtes einschließlich Urheberrechtes
geltend gemacht, verpflichtet sich die Casstel, den Kunden von der
Haftung freizustellen, sofern der Kunde unverzüglich über die
Geltendmachung informiert hat und der Casstel alle Regelungen
vorbehalten bleiben. Falls zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
eine Weiterverwendung des gelieferten Produktes aufgrund solcher
Ansprüche nicht möglich sein sollte, verpflichtet sich Casstel, das
Produkt nach eigener Wahl derart abzuwandeln oder zu ersetzen, dass
eine Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen wird, oder das Produkt
zurückzunehmen und den entrichteten Kaufpreis abzüglich der
technischen Abnutzung zu erstatten. Für eine darüber hinausgehende
Haftung finden die Bestimmungen in Ziff. 5 dieser AGB Anwendung.
II. Allgemeine Bedingungen für Warenlieferungen,
Werkverträge und Werklieferungsverträge
1.
Preise,
Zahlungsbedingungen:
Die zu entrichtenden Preise und Entgelte
ergeben sich ausschliesslich aus dem Vertrag oder der
Auftragsbestätigung. Sie verstehen sich netto, ex Stuttgart, zuzüglich
der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Zusätzlich vom Kunden
gewünschte Sonderverpackungen, Liefermodalitäten oder sonstige
Sonderleistungen sind nicht vom Preis eingeschlossen, sondern
zusätzlich zu vergüten. Die vereinbarten Preise sind nur bindend, wenn
Lieferung oder Leistung von Casstel innerhalb von 2 Monaten ab
Vertragsschluß zu erfolgen haben; verändert sich das Preisgefüge nach
der 2 – Monats-Frist, ist die Casstel zu einer entsprechenden
Preiserhöhung berechtigt, ohne das die Wirksamkeit des mit dem Kunden
abgeschlossenen Vertrages im übrigen hiervon berührt wird. Sollte sich
jedoch eine Preisabweichung von mehr als 10 % zum bisherigen
Angebotspreis ergeben, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
Für Computer, Ersatzteile, Telekommunikationshardware
und Software, welche Casstel seinerseits von Drittlieferanten bezieht,
gilt abweichend vom vorstehenden Absatz folgendes: Die in den
Angeboten, Verträgen oder schriftlichen Auftragsbestätigungen
ausgewiesenen Preise sind vorläufig und können von Casstel angemessen
verändert werden, wenn sich die diesbezüglichen Casstel –
Einkaufspreise bis zur Lieferung geändert haben.
Sofern schriftlich
im Vertrag oder der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart
ist, hat der Kunde 50 % der vereinbarten Vertragssumme sofort bei
Vertragsschluss, den verbleibenden Restbetrag sofort nach Lieferung
und Rechnungsstellung zu entrichten. Die Casstel ist berechtigt,
Teillieferungen sofort abzurechnen. Rechnungsbeträge werden sofort
nach Rechnungsstellung fällig und sind spätestens innerhalb von 5
Werktagen ab Rechnungsdatum auf dem Konto der Casstel ( eingehend) zu
bezahlen.
2. Eigentumsvorbehalt
Casstel behält sich das
Eigentum an den von ihr gelieferten Produkten bis zur vollständigen
Bezahlung der vereinbarten Vertragssumme vor. Für die Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden jede das Eigentum gefährdende
Verfügung oder Belastung (Verpfändung u.ä.) untersagt. Kommt der Kunde
mit der Bezahlung der Vertragssumme in Verzug, ist die Casstel
unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, die Vorbehaltsprodukte
zurückzunehmen und diese zwecks Befriedigung ihrer Forderung gegenüber
dem Kunden freihändig zu verwerten. In diesem Fall wird der Kunde den
Mitarbeitern oder Beauftragten der Casstel ungehinderten Zugang zu den
Vorbehaltsprodukten gewähren. Das Herausgabeverlangen und die
Rücknahme der Vorbehaltsprodukte gelten nicht als Rücktritt vom
Vertrag, es sei denn, dass Abzahlungsgesetz fände Anwendung.
3.
Gewährleistung:
Die Casstel gewährleistet, dass die von ihr
gelieferten Produkte und Leistungen nicht mit Mängeln, zu welchen auch
zugesicherte Eigenschaften gehören, behaftet sind, die den Gebrauch zu
dem vertraglichen Zweck wesentlich Beeinträchtigen. Die technischen
Daten und Beschreibungen in Produktinformationen stellen allein keine
Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von
Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen
Angaben von Casstel schriftlich bestätigt worden sind. Nach dem
derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauerhaft
fehlerfreie Nutzung von Hardware, Software und Firmware nicht
zugesichert werden. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn
Beanstandungen der Liefermenge und aller bei sorgfältiger Prüfung
erkennbarer Mängel nicht innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung, Abnahme
oder Inbetriebnahme bei Casstel schriftlich geltend gemacht werden.
Gleiches gilt für versteckte Mängel ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung.
Der Gewährleistungsanspruch verjährt – vorbehaltlich zwingender
gesetzlicher Vorschriften - grundsätzlich nach Ablauf von 6 Monaten ab
Gefahrenübergang. Werkgarantien des Drittlieferanten bleiben hiervon
unberührt – weitergehende Gewährleistungsansprüche der Casstel
gegenüber ihren Lieferanten tritt die Casstel an den Kunden ab. Für
mangelhafte Produkte beschränkt sich die Gewährleistungspflicht der
Casstel nach ihrer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Jede
Gewährleistungspflicht der Casstel erlischt, soweit an den
mangelhaften Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige durch
Casstel unautorisierte Arbeiten durchgeführt worden sind. Von der
Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden die zurückzuführen
sind auf:
- Betriebsbedingte Abnutzung und Verschleiß,
unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und Behandlungsfehler,
Netzbedingte Überspannungen, falsche oder fehlerhafte Programm-,
Software- und/ oder Verarbeitungsdaten, Systemüberlastungen die ihre
Ursache in betriebsfremder Nutzung haben.
- Computerviren
Die
Gewährleistung entfällt auch, wenn Serienummer, Typenbezeichnung,
Herstellerbezeichnung oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder
unleserlich gemacht werden. Für Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen
bestehen die gleichen Gewährleistungsrechte, wie für die ursprünglich
gelieferten Produkte. Schlägt die Beseitigung eines
gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung in angemessener Zeit fehl, so kann der Kunde
hinsichtlich des mangelhaften Produktes vom Vertrag zurücktreten oder
Minderung des Preises verlangen. Erweist sich die Mängelrüge als
unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Anwendung der erforderlichen
Sorgfalt erkennen können, so hat er Casstel alle Aufwendungen zu
ersetzen, die ihr durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.
Grundlagen der Gewährleistung von Softwareprogrammen:
Der Kunde
ist verpflichtet, die Software nur von geschultem Fachpersonal
bedienen zu lassen und bei dem Betrieb gewerblicher Telekommunikations
– und Abrechnungssoftware keine betriebsfremde Software oder File-
Sharing Programme zusätzlich zu nutzen oder zu installieren. Bei der
Erstinstallation und Konfiguration von Telekommunikationssystemen wird
die gelieferte Hard- und Software durch die Casstel auf ihre
Funktionsfähigkeit überprüft und im Beisein des Kunden abgenommen. Des
Weiteren wird der Kunde oder sein Fachpersonal in die Besonderheiten
der Software eingewiesen. Für die weitere Konfiguration der
gelieferten Standartsoftware an die unternehmerischen Erfordernisse
des Kunden, ist dieser selbst verantwortlich, insbesondere für das
Einbringen und Aktualisieren eigener Preislisten. Auch obliegt es
ausdrücklich dem Kunden, die Vertragssoftware, wie auch seine
sonstigen Systeme selbst angemessen gegen Computerviren oder
auftretende Systemfehler zu schützen. Bei Unsicherheiten in der
konkreten Bedienung der Vertragssoftware ist der Kunde verpflichtet
bei der Casstel oder dem Softwarehersteller Hilfestellung zu ersuchen.
Für Bedienungsmängel jedweder Art und / oder mangelnde
Sicherungsmaßnahmen gegen Computerviren und Systemüberlastungen, die
zu Beschädigungen oder sonstiger Funktionsbeschränkung führen,
übernimmt die Casstel keine Haftung. Für den Verlust von Daten und
Programmen haftet die Casstel nur insoweit, als dieser Verlust nicht
durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere der
Anfertigung täglicher Sicherungskopien aller Daten und Programme,
vermeidbar gewesen wäre. Im übrigen kann nach dem Stand der Technik
ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb oder die vollständige
Beseitigung aller etwaiger Fehler nicht gewährleistet werden. Als
ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der
Auswirkung von Mängeln.
III. Allgemeine Bedingungen für
die Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen
(Call
– by – Call Service)
Die Casstel beliefert den Kunden mit
Telekommunikationsleistungen, welche mittels Carrier Selektion Kennung
an die Zugänge des Casstel Provider Netzwerks übermittelt werden.
Casstel terminiert diese Verbindungen im nationalen und
internationalen Telefonnetz entsprechend internationaler Standards.
Der Telekommunikations-Service der Casstel beschränkt sich auf die
Terminierung von Standarttelefonaten ins In-und Ausland.
Servicenummern aller Art ( z.B. kostenpflichtige Telefondienste,
Televoting u. ä.) werden über den Servicedienst der Casstel nicht
terminiert und sind vom Endkunden gegenüber dem jeweiligen
Dienstanbieter direkt zu vergüten. Für eine etwaige Sperrung von
Servicenummern ist der Kunde selbst verantwortlich.
1.
Vertragsdauer / Schadensersatz bei vorzeitigem Vertragsende:
Die
Vertragslaufzeit des Telekommunikationsvertrages beträgt sechs Monate.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate, sofern
das Vertragsverhältnis nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf der
Vertragslaufzeit, schriftlich gekündigt wird. Abweichend hiervon
können kürzere oder längere Vertragslaufzeiten, individuell,
schriftlich vereinbart werden.
Das Recht einer außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle einer
durch schuldhaftes, vertragswidriges Verhalten des Kunden
gerechtfertigten fristlosen Kündigung des Telekommunikationsvertrages
stehen der Casstel Schadensersatzansprüche wegen Gewinnausfalles bis
zum Zeitpunkt des Ablaufes der ordentlichen Kündigungsfrist zu. Bei
der Berechnung Gewinnausfalles werden pauschaliert
35 % des
durchschnittlichen monatlichen Nettoumsatzes des Kunden bei der
Casstel als Bezugsgröße zugrunde gelegt. Der sich hieraus ergebene
Gewinnausfallschaden unterliegt einer Abzinsung von 0,5 % pro Monat
für den geltend gemachten Schadenszeitraum. Der durchschnittliche
monatliche Nettoumsatz errechnet sich hierbei aus dem Mittelwert der
tatsächlichen Vertragsdauer, höchstens jedoch aus den letzten 6
Monaten vor der Leistungseinstellung. Der Nachweis des Eintritts eines
geringeren Gewinnausfallschadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
2. Preise:
Dem Vertragsverhältnis liegt die jeweils aktuelle
Preisliste der Casstel zugrunde. Bei Preisbewegungen der Rückanbieter
der Casstel ist diese berechtigt, die Preise gegenüber dem Kunden
jederzeit zu aktualisieren. Die Casstel wird den Kunden in diesem Fall
mit Wochenfrist über die neuen Preise informieren. Nach Ablauf dieser
Frist werden die neuen Preise wirksam.
3.
Zahlungsbedingungen:
Die Casstel gewährt ihre Leistungen gegen Vorauskasse ( Prepaid –
Verfahren ).
a) Bei Vorauskasse richtet die Casstel dem Kunden ein
Prepaid – Konto ein, woraufhin der Kunde in Höhe des jeweiligen
Guthabens die Leistungen der Casstel in Anspruch nehmen kann. Ist das
Prepaidkonto leer, so wird der Zugang zum Casstel Provider Netzwerk
automatisch gesperrt. Aufladungen des Pre – Paid Kontos erfolgen auf
telefonische Anforderung des Kunden bei nachgewiesener Bezahlung des
Aufladebetrages oder verbindlichem Zahlungsversprechen. Der
Aufladebetrag ist sofort fällig und spätestens 5 Tage nach erfolgter
Aufladung ( eingehend ) an die Casstel zu bezahlen. Im Übrigen obliegt
dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Höhe seines jeweiligen
Guthabens – eine diesbezügliche Haftung der Casstel für unzureichende
Kontendeckung ist ausgeschlossen.
Im Verzugsfalle ist die Casstel
berechtigt ihre Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der
Rückstände gegenüber dem Kunden einzustellen.
4.
Rechnungstellung:
Über die bezahlten Pre – Paid Beträge erhält der
Kunde jeweils eine monatliche Sammelrechnung. Aufgrund der im
Computersystem des Kunden installierten Abrechnungssoftware ist der
Kunde jederzeit in der Lage, die erfolgten Einzelverbindungen selbst
abzurufen und die Richtigkeit der Abrechnungen zu kontrollieren.
Spätestens nach Erhalt der monatlichen Sammelrechnung ist der Kunde
verpflichtet, die Richtigkeit der Gesprächsgebühren anhand der ihm
vorliegenden Einzelverbindungsnachweise selbst zu überprüfen.
Einwendungen gegen die Sammelabrechnung müssen innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungszugang gegenüber der Casstel schriftlich geltend gemacht
werden, andernfalls gilt die Rechnung als anerkannt.
5.
Obhutspflichten über Abrechnungssoftware / Vertragsstrafe:
Zur
Abrechnung der Gesprächseinheiten wird dem Kunden für die Dauer des
Vertragsverhältnisses von Casstel eine Abrechnungssoftware
installiert, die sämtliche abrechnungspflichtigen Telefongespräche des
Call-Shops erfasst und beidseitig eine korrekte Abrechnung
sicherstellt.
Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die
Abrechnungssoftware abzuschalten oder in sonstiger Weise zu umgehen
und die von ihr erfassten Daten zu manipulieren oder vor Vertragsende
( auch innerhalb der Kündigungsfrist ) zu löschen. Für den Fall jedes
schuldhaften Verstoßes gegen diese Verpflichtung gilt eine
Vertragsstrafe in Höhe eines Nettomonatsumsatzes ( errechnet aus dem
Durchschnitt der letzten 3 Monate ), mindestens jedoch 1.000.- € als
vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt
unberührt.
Einwendungen und Einreden des Kunden, die ihre Ursache
in dem von ihm verursachten Datenverlust oder Datenmanipulation haben,
sind gegenüber Ansprüchen der Casstel ausgeschlossen.
6.
Haftung:
Eine Haftung der Casstel für Leistungsstörungen, die ihre
Ursache im Bereich des Hauptanbieters haben, ist ausgeschlossen. Der
Hauptanbieter gilt nicht als Erfüllungsgehilfe der Casstel.
Bei der
Erbringung von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit im
Sinne der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV ), haftet die
Casstel für Vermögensschäden nach § 7 TKV. Ist der Kunde seinerseits
Anbieter von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit im
Sinne der TKV, haftet die Casstel ihm gegenüber für Vermögensschäden –
im Falle einer Schadensverursachung bei der Erbringung von
Telekommunikationsleistungen – in Höhe der gesetzlichen
Mindesthaftung, mit welcher der Kunde gegenüber seinen Endkunden gemäß
§ 7 Abs.2 S.1 TKV haftet.
Für Störungen im Hauptanschluß der
Deutschen Telekom besteht keine Haftung.
7.
Wettbewerbs-/
Konkurrenzverbote:
Das Tarifpaket der Casstel ist ein Kompakttarif.
Dem Kunden ist es für die Dauer des Vertragsverhältnisses untersagt,
mit konkurrierenden Lieferanten (Providern) entsprechende
Vertragsverhältnisse abzuschließen oder Routingsysteme zu nutzen. Ein
Verstoß berechtigt die Casstel zur fristlosen Kündigung des Vertrages
bei sofortiger Einstellung ihrer Leistungen. Darüber hinaus ist der
Kunde zum Schadensersatz verpflichtet.
Der Kunde ist in der
Gestaltung seiner Verkaufspreise frei. Die Casstel schreibt dem Kunden
keine Verkaufspreise vor und garantiert nicht, dass die Einkaufspreise
unter dem lokalen Wettbewerb liegen.
IV.
Sonderbedingungen für die Bereitstellung von
Telekommunikationsleistungen Gegenüber Resellern
Soweit nachfolgend keine anders lautenden Bestimmungen getroffen
werden, gelten die vorstehend unter III. bezeichneten allgemeinen
Bedingungen für die Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen
entsprechend.
1. Konfigurationsgebühren
Die Fa. Casstel
stellt dem Reseller bei Vertragsbeginn ein White – Label –
Webinterface zur Verfügung, wofür, sofern vertraglich nichts anderes
vereinbart wurde, eine einmalige Konfigurationsgebühr von 1.500.- €
zzgl. jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer anfällt. Die
Konfigurationsgebühr ist bei Vertragsunterzeichnung zur Zahlung fällig
und im Falle einer Vertragsbeendigung nicht rückerstattungsfähig.
2. Servicegebühren für die Nutzung der Casstel – Reseller –
Plattform, Domain und Web – Portal
Für die Nutzungsmöglichkeit
der Casstel – Reseller – Plattform, Domain und Web – Portal wird vom
Reseller eine monatliche Servicegebühr von 99.- € zzgl. gesetzl. USt.
erhoben, welche jeweils am 01. eines Monats für den vorangegangen
Monat vom bestehenden Guthabensaldo des Resellers abgebucht wird. Auf
die Erhebung der monatlichen Servicegebühr wird verzichtet, sofern der
Reseller in dem maßgeblichen Monat einen Mindestumsatz von netto
2.500.- € erzielt.
V.
Nutzungsbedingungen des VoIP –
Service
1.
1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen
gelten für die Nutzung des über das Internet der
Casstel
angebotenen Internet-Telefondienstes und der damit im Zusammenhang
stehenden Leistungen.
1.2 Die Casstel ist mit einer Nutzung
ihres Telekommunikationsdienstes durch den Teilnehmer nur bei Geltung
dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen einverstanden. Der Kunde
erkennt die allgemeinen Nutzungsbedingungen mit der Anmeldung bzw. bei
Vertragsschluß über den VoIP – Service an.
2.
Gegenstand des
VoIP – Service:
2.1 Die Casstel ermöglicht ihren Kunden über das
Internet zu telefonieren.
Die Serviceleistung der Casstel besteht
aus der Weiterleitung der Telefongespräche ihrer Kunden über das
Internet. Hierfür stellt die Casstel dem Kunden eine etwa notwendige
Abrechnungssoftware für die Dauer des Vertragsverhältnisses zur
Verfügung. Für die Schaffung und Aufrechterhaltung der sonstigen
Zugangsvoraussetzungen wie z. B. Anschaffung eines kompatiblen
Gateways, geeignete Internet- und Telefonanschlüsse, Telefon –
Computer – Hard- und sonstige Software ist der Kunde allein
verantwortlich. Für technische Störungen jedweder Art in den vom
Kunden bereitzustellenden Anlagen und Software übernimmt die Casstel
keine Haftung.
2.3 Soweit die Casstel kostenlose Dienste und
Leistungen anbietet, hat der Kunde auf deren Erbringung keinen
Erfüllungsanspruch. Die Casstel kann solche, bisher vergütungsfrei zur
Verfügung gestellte Dienste jederzeit einstellen, ändern oder
kostenpflichtig anbieten. Hieraus ergibt sich für den Kunden kein
Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
2.4 Soweit
der Kunde die Gelegenheit hat, im Rahmen des VoIP – Service
elektronische Nachrichten über das Internet versenden, wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der über die
Casstel empfangenen und gesendeten Nachrichten unzulässig ist. Die
Casstel kann insbesondere nicht ausschließen, dass Nachrichten rechts-
bzw. sittenwidrige Inhalte enthalten und ist daher nicht
verantwortlich für den Inhalt der Nachrichten.
2.5. Die Casstel
ist berechtigt, Leistungsinhalte und Entgelte mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu erweitern, zu ändern oder Verbesserungen
vorzunehmen.
2.6. Termine und Fristen sind nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung durch die Casstel verbindlich. Voraussetzung
ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Kunden zu schaffenden
Zugangsvoraussetzungen (vgl. Ziff. 2.2. ) sowie die Einhaltung
vereinbarter Zahlungsverpflichtungen.
2.7. Unvorhersehbare
Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von
Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen entbinden die
Casstel während der Vertragsdauer von ihrer Leistungspflicht.
3. Vertragsdauer / Preise
/ Zahlungsbedingungen / Rechnungstellung
Die Bestimmungen unter III. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB gelten
entsprechend.
4. Obhutspflichten über Abrechnungssoftware /
Vertragsstrafe
Zur Abrechnung der Gesprächseinheiten wird dem
Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses von Casstel eine
Abrechnungssoftware installiert, die sämtliche abrechnungspflichtigen
Telefongespräche des Call-Shops erfasst und beidseitig eine korrekte
Abrechnung sicherstellt.
Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt,
die Abrechnungssoftware abzuschalten oder in sonstiger Weise zu
umgehen und die von ihr erfassten Daten zu manipulieren oder vor
Vertragsende ( auch innerhalb der Kündigungsfrist ) zu löschen. Für
den Fall jedes Verstoßes gegen diese Verpflichtung gilt eine
Vertragsstrafe in Höhe eines Nettomonatsumsatzes (errechnet aus dem
Durchschnitt der letzten 3 Monate), mindestens jedoch 1.000.- € als
vereinbart. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt
unberührt.
Einwendungen und Einreden des Kunden, die ihre Ursache
in dem von ihm verursachten Datenverlust oder Datenmanipulation haben,
sind gegenüber Ansprüchen der Casstel ausgeschlossen.
5.
Sonstige Bestimmungen:
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, den VoIP -
Service nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie
den anerkannten Internet-Standards zu nutzen.
Der Kunde
verpflichtet sich, die Casstel von sämtlichen Forderungen Dritter, die
im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Benutzung des VoIP - Service
durch den Kunden gegen die Casstel geltend gemacht werden,
freizustellen, einschließlich für die Rechtsverteidigung notwendiger
Gerichts- und Anwaltskosten.
5.2. Der Kunde hat selbst durch
geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, die Nutzung des VoIP –
Service auf Standarttelefonate zu beschränken. Eine Haftung der
Casstel für Zusatzkosten, die durch die Nutzung kostenpflichtiger
Telefon- oder Internetdienste entstehen, ist ausgeschlossen.
5.3 Die Casstel behält sich das Recht vor, ihren VoIP - Service ohne
Ankündigung abzuschalten, sofern erhebliche, nachhaltige Störungen am
Casstel Netzwerk drohen.
5.4. Zur Verbesserung und
Instandhaltung des Netzwerkes und des Internet – Auftrittes akzeptiert
der Kunde Wartungszeiten, in denen es möglicherweise zu kurzfristigen
Einschränkungen einiger Dienste kommen kann .
VI.
Schlussbestimmungen:
1. Sollten einzelne Bestimmungen der
vorstehenden Bedingungen oder des Hauptvertrages oder Teile derselben
unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser
AGB oder des Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Regelung werden die Parteien eine wirksame vereinbaren, die dem mit
der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
2. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne
Zustimmung der Casstel nicht auf Dritte übertragen.
3. Das
Rechtsverhältnis der Parteien unterliegt ausschließlich Deutschem
Recht.
4. Soweit der Kunde Kaufmann ist oder nach Vertragsschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder
sich sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht ermitteln lässt, ist für jeden dieser Fälle der
Gerichtsstand Stuttgart vereinbart.
Stand: 02. Mai 2008
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![header=[Advanced Vehicle Registration] body=[
<ul style='padding:0px 0px 0px 10px; margin:0px 0px 0px 10px;'>
<li>Vehicle Registration and licensing</li>
<li>Payment of taxes & road fund licenses</li>
<li>Vehicle import registration/import duty payments</li>
<li>Monitoring vehicle insurance compliance</li>
<li>Traffic flow control </li>
<li>Congestion charging</li>
<li>Vehicles Traffic offences monitoring</li>
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<li>Driver behaviour modification</li>
<li>Allocation of temporary visit permits</li>
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![header=[Perimeter Intrusion Detection System] body=[<ul style='padding:0px 0px 0px 10px; margin:0px 0px 0px 10px;'>
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<li>Gas pipelines</li>
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![header=[Intelligent Video Surveillance System] body=[<ul style='padding:0px 0px 0px 10px; margin:0px 0px 0px 10px;'>
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<li>Local Traffic monitoring</li>
<li>Transportation, Railroad security </li>
<li>Military Base Surveillance</li>
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<li>Residential Monitoring</li>
<li>Government facilities</li>
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<li>Vehicle tracking and fleet management</li>
<li>Intelligent video surveillance system</li>
<li>Q-telecom</li>
<li>Qmobil</li>
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]](images/products-services-a.jpg)